Unser Insti­tu­tio­nel­les Prä­ven­ti­ons- und Schutz­kon­zept ‑1-

Die Bibel­stel­le aus Mk10,13–16 dürf­te vie­len bekannt sein. Die Men­schen brin­gen ihre Kin­der zu Jesus, der sie seg­nen soll. Doch die Jün­ger wol­len die Kin­der weg­schi­cken, wor­auf Jesus ent­geg­net: Lasst die Kin­der zu mir kom­men.
Ein rund 30-jäh­ri­ger Mann, umge­ben von Kin­dern. Je nach Dar­stel­lung nimmt er sie an die Hand, in den Arm oder lässt sie auf sei­nem Schoß sit­zen. Ange­sichts der schreck­li­chen Skan­da­le, die in den letz­ten Jah­ren ans Licht kamen, kann bei die­ser Vor­stel­lung durch­aus ein mul­mi­ges Gefühl auf­kom­men.
Und ich möch­te an die­ser Stel­le ehr­lich sein: Die rich­ti­gen Wor­te zu fin­den ist enorm schwer. Ich selbst war 16 Jah­re im kirch­li­chen Ehren­amt, bekam die ers­ten Sen­si­bi­li­sie­rungs­ver­su­che aber erst am Ende mei­ner Tätig­keit mit.
Auch dem stark betrof­fe­nen Erz­bis­tum Köln wur­de bewusst, dass sich etwas ändern muss–dringend und am bes­ten sofort.
 
Unse­re Pfarr­ge­mein­de St. Joseph und Remi­gi­us reagier­te in Form eines Insti­tu­tio­nel­len Prä­ven­ti­ons-und Schutz­kon­zep­tes, wel­ches unter Mit­wir­kung des Seel­sor­ge­teams, der Kin­der­ta­ges­stät­ten, der Jugend­lei­ter­run­den, der Mess­die­ner, sowie des Kir­chen­vor­stan­des, des Pfarr­ge­mein­de­ra­tes und der Mit­ar­bei­ter­ver­tre­tung aus­ge­ar­bei­tet wur­de. Das Doku­ment ist für jeden auf der Home­page einsehbar.
 
Den­noch möch­te ich an die­ser Stel­le in aller Kür­ze auf die wesent­li­chen Punk­te zu spre­chen kom­men. Zunächst wur­de eine Risi­ko­ana­ly­se­er­stellt, in wel­cher die ein­zel­nen Arbeits­grup­pen über­prü­fen, „ob und ggf. bei wel­chen all­täg­li­chen Situa­tio­nen Risi­ken oder Schwach­stel­len bestehen“ (S.5). Dadurch sol­len Ehren­amt­li­che und Mit­ar­bei­ter für die­ses The­ma sen­si­bi­li­siert wer­den, um „dadurch sowohl Pra­xis­taug­lich­keit als auch Nach­hal­tig­keit“ (S.5) zu gewähr­leis­ten. Im Anschluss wur­den „nach den Vor­ga­ben des Erz­bis­tums, die bereits bestehen­den Beschwer­de­we­ge für Kin­der, Jugend­li­che und deren Eltern erfasst und schrift­lich fest­ge­hal­ten“ (S.10). So soll nicht nur Offen­heit für den Dia­log gewähr­leis­tet, son­dern auch die Mög­lich­keit der Kri­tik und Beschwer­de ermög­licht wer­den. Die­se Struk­tu­ren sol­len schließ­lich an die ein­zel­nen Ein­rich­tun­gen ange­passt werden.
Für Mit­ar­bei­ter und Per­so­nal gilt, dass die­se nicht nur „ein erwei­ter­tes Füh­rungs­zeug­nis vor­le­gen und die Selbst­ver­pflich­tungs­er­klä­rung unter­schrei­ben“ (S.16) son­dern auch an ent­spre­chen­den Schu­lun­gen teil­neh­men müs­sen. Der „Schu­lungs­um­fang der haupt-und neben­amt­li­chen Mit­ar­bei­ter, sowie der ehren­amt­lich Täti­gen in der Kin­der-und Jugend­ar­beit ist je nach Tätig­keits­um­fang und Nähe zu den Kin­dern und Jugend­li­chen“ (S.16) klar vom Erz­bis­tum Köln defi­niert.
Zudem muss alle fünf Jah­re eine Ver­tie­fungs­ver­an­stal­tung besucht werden.
 
Dar­über hin­aus fin­den sich zahl­rei­che Kon­tak­te, die bei Bedarf ange­spro­chen wer­den kön­nen, sowie Hand­lungs­leit­fä­den, die genau erklä­ren, was in wel­cher Situa­ti­on zu tun ist.
Beim nächs­ten Mal gebe ich Ihnen einen nähe­ren Ein­blick in die Prä­ven­ti­ons­schu­lung, sowie in die Praxistauglichkeit.
 

Nico­lai Esser
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